Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der FRIEDMANN Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande oder durch die Ausführung der Leistung.
2.2. Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, technischen Spezifikationen, Materialien und Unterlagen unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen.
2.3. Änderungen des Auftrags, insbesondere hinsichtlich der Art und des Umfangs der Leistung, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang und -änderungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag und diesen AGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Umfang der Reparaturleistungen im Rahmen des Zumutbaren zu ändern, wenn dies zur Erreichung des Vertragserfolges notwendig ist.
3.2. Der Auftragnehmer kann Teilleistungen erbringen, die der Kunde zu den vereinbarten Preisen annehmen muss, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar.
3.3. Bei Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags wird der Auftragnehmer die damit verbundenen zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen der Umsatzsteuersätze berechtigen den Auftragnehmer, die Preise entsprechend anzupassen.
4.2. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei späterer Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei größeren Aufträgen Vorauszahlungen zu verlangen.
4.4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Waren und Reparaturen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers (nachfolgend „Vorbehaltsware“).
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken (insbesondere Feuer, Wasser und Diebstahl) zu versichern.
5.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unzureichende Wartung oder natürliche Abnutzung entstehen.
6.2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.4. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten).
6.5. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.6. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche gelten.
7. Höhere Gewalt
7.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen in der Leistungserbringung, wenn diese durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
7.2. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, sowie behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
8. Vertraulichkeit
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
8.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers bekannt werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
9.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.